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Flugschule

Flugausbildung auf Rügen

Haben Sie schon immer geträumt nicht nur als Passagier im Flugzeug zu sitzen, sondern auch die Maschine selbst zu steuern? Bei uns auf der schönsten und sonnenreichsten Insel Deutschlands kann Ihr Traum in Erfüllung gehen! Die OFR ist eine zertifizierte ATO (Approved Training Organisation) und ist seit vielen Jahren erfolgreich in der Flugausbildung tätig.

Rufen Sie uns an oder kommen Sie einfach vorbei, wir beraten Sie gerne.

LAPL(A)

Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz

Mit der Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz LAPL(A) nach EASA – FCL können Sie zwei- und viersitzige Flugzeuge in Europa fliegen, zum Beispiel unsere Cessnas C-172. Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den Motorflug. Sie ist für einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gültig. Die Lizenz kann später beliebig um weitere Lizenzen erweitert und ergänzt werden (z.B. Erweiterung zum PPL(A). Der Inhaber einer LAPL(A) Lizenz darf erst Passagiere befördern, wenn er mind. 10 h als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) auf Flugzeugen oder TMG Motorseglern nachgewiesen hat. LAPL(A) | EASA – FCL steht für Light Aircraft Pilot License Aeroplane | European Aviation Safety Agency – Flight Crew Licensing.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung bieten wir im Selbststudium mit ergänzendem Nahunterricht an und kann jederzeit begonnen werden.
Sie umfasst folgende 9 Unterrichtsfächer | entspricht der PPL(A) Ausbildung ohne Funknavigation | inklusive Kommunikation:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Allgemeine Flugzeugkunde
  • Flugleistung
  • Navigation
  • Grundlagen des Fliegens
  • Betriebliche Verfahren
  • Funksprechzeugnis (BZF) + Praxis

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 6 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) unter Aufsicht geflogen werden.  Darin müssen wiederum mindestens 3 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 150 km / 80 NM und zwei Landungen an anderen  Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden. Hierzu gehört beispielsweise der Flughafen Laage. Für die Schulung wird unsere Cessna D-EVEL eingesetzt.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im „Multiple Choice Verfahren“ alle Fächer der theoretischen Ausbildung.
Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.

Voraussetzungen

  • Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre | Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg

 

Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste – Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (optional)
  • ein Flugfunkzeugnis (BZF I oder II) – kann parallel zur Flugausbildung bei uns erworben werden
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Beginn der praktischen Ausbildung

PPL(A)

Privatpilotenlizenz

Mit der Lizenz PPL(A) nach EASA – FCL können Sie zwei- und viersitzige Flugzeuge weltweit fliegen, zum Beispiel unsere Cessnas C-172. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Class Ratings erweitert werden. Sie ist für einmotorige Flugzeuge gültig. PPL(A) | EASA – FCL steht für Private Pilot Licence Aeroplane | European Aviation Safety Agency – Flight Crew Licensing.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung bieten wir im Selbststudium mit ergänzendem Nahunterricht an und kann jederzeit begonnen werden.
Sie umfasst folgende 9 Unterrichtsfächer | entspricht der PPL(A) Ausbildung ohne Funknavigation | inklusive Kommunikation:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Allgemeine Flugzeugkunde
  • Flugleistung
  • Navigation
  • Grundlagen des Fliegens
  • Betriebliche Verfahren
  • Funksprechzeugnis (BZF) + Praxis

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 45 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) unter Aufsicht geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km / 150 NM und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden. Hierzu gehört beispielsweise der Flughafen Laage. Weiterhin findet im Rahmen der Ausbildung eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt. Für die Schulung wird unsere Cessna D-EVEL eingesetzt.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im „Multiple Choice Verfahren“ alle Fächer der theoretischen Ausbildung.
Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.

Voraussetzungen

  • Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre | Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg

 

Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste – Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (optional)
  • ein Flugfunkzeugnis (BZF I oder II) – kann parallel zur Flugausbildung bei uns erworben werden
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Beginn der praktischen Ausbildung

NVFR

Nachtflug

Berechtigung

Zur Durchführung von Überlandflügen bei Nacht.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für diese Qualifikation ist der PPL(A).
LAPL(A)-Inhaber müssen die grundlegende Instrumenten-Ausbildung absolviert haben, die für die Erteilung der PPL(A) erforderlich ist.

Erwerb der Nachtflugberechtigung

  • Theoretischer Unterricht 2 Stunden
  • Mindestens 5 Flugstunden auf Flugzeugen bei Nacht
  • davon drei Flugstunden mit Fluglehrer
  • davon mindestens eine Stunde Überlandflugnavigation
  • sowie fünf Alleinstarts und -landungen bis zum vollständigen Stillstand

Die Nachtflugberechtigung wird nach abgeschlossener Ausbildung ohne (!) Prüfung in die Lizenz eingetragen.

BZF I + II

Sprechfunkzeugnis

BZF I

Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis (BZF I) berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher sowie in englischer Sprache.

BZF II

Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher Sprache innerhalb Deutschlands, Schweiz und Österreich.

Voraussetzungen

  • Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 15 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.
  • Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung vom BZF II erworben werden.

Welches Sprechfunkzeugnis sollte gewählt werden?

Für den angehenden PPL-Piloten ist das BZF I die interessanteste Wahl. Auslandsflüge stellen dann kein Problem dar. Im Gegensatz dazu kann das BZF II gewählt werden, wenn ausschließlich in Deutschland, Schweiz und Österreich geflogen werden möchte und nur in deutscher Sprache gefunkt werden soll. Außerdem darf nur in Lufträumen unterhalb Flugfläche 100 und in der Regel nicht auf internationalen Verkehrsflughäfen geflogen werden, oberhalb Flugfläche 100 ist die englische Sprache ein Muss.

Ausbildung

Parallel zu Ihren ersten Flugstunden starten Sie mit der Sprechfunkausbildung. Sie beinhaltet einen theoretischen- und einen praktischen Teil. Die Termine können Sie mit uns individuell abstimmen.

Prüfung

Die Abnahme der Prüfung findet in der Bundesnetzagentur in Berlin oder Hamburg statt.

  • Theoretische Prüfung – 60 Minuten – Multiple Choice Test in deutscher Sprache – 100 Fragen
  • Flugvorbereitung: Drei praxisnahe Fragen müssen anhand gestellter Flugvorbereitungsunterlagen mündlich beantwortet werden. Beispiel: „Erklären Sie den Einflug über ECHO.“ Dann muss man die entsprechende Vorgehensweise (Flugrouten, Pflichtmeldungen) auf einer Sichtanflugkarte erklären. Bewertet wird die Beherrschung und Einhaltung der Standardverfahren.
  • Englischprüfung (nur BZF I): Ein kurzer Fachtext in englischer Sprache (Auszug aus luftrechtlichen Veröffentlichungen) muss flüssig laut gelesen und anschließend mündlich übersetzt werden. Bewertet wird die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung und die allgemeine Beherrschung der englischen Sprache.
  • Praktische Prüfung: Ein Flug von A nach B wird simuliert, wobei eine kleine Anzahl von Prüflingen gleichzeitig am Funk aktiv ist, als würden sie tatsächlich gleichzeitig ab- und anfliegen. Der Beisitzer der Prüfung spielt dabei die Rolle des Fluglotsen. Aus- und Einflugpunkte können vorgegeben werden. Kandidaten für das BZF I führen eines der beiden Verfahren (Ab- oder Anflug) in englischer Sprache durch. Bewertet werden Einhaltung der Standardverfahren, zügige Abwicklung der Meldungen, Funkdisziplin, pünktliche Absetzung von Pflichtmeldungen und das Beherrschen der Standardsprechgruppen des Flugfunks. Anschließend können auch noch Sonderfälle wie Not- oder Dringlichkeitsmeldungen verlangt werden.

SEP

Verlängerungen

Erhalt der Klassenberechtigung SEP

Piloten haben abhängig von den Berechtigungen die in der Pilotenlizenz eingetragen sind, in gewissen Zeitabständen einen Schulungsflug mit Fluglehrer oder eine Befähigungsüberprüfung abzulegen.
Bei der SEP (Single Engine Piston) ist alle 2 Jahre eine Trainingsstunde mit einem Fluglehrer vorgeschrieben um dann die Berechtigung zu verlängern.

Was wir bieten:

  • SEP-Verlängerung nach FCL.140.A und 740.A
  • Befähigungsüberprüfung
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